1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Bei einer Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Für Lieferungen und Leistungen ins Ausland gelten gesonderte Bedingungen. Diese gilt es zu erfragen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote werden nur schriftlich erstellt, sind freibleibend und unverbindlich soweit im Angebot nichts vermerkt ist. Erklärungen sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt und bestätigt sind.
Bestellungen werden von uns nur in schriftlicher Form anerkannt und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die nicht durch uns entstanden sind, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Unvollständige oder falsche Angaben entbinden uns von jeglicher Verpflichtung.
3. Wandlung und Minderung
Leder sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche sind möglich und stellen keine Fehler dar. Sie führen zu keiner Wandlung bzw. Minderung.
Wandlung oder Minderung des Preises sowie Nachlieferung kann erst bei unwidersprochenen Fehlern verlangt werden, wenn zwei Nachbesserungsversuche (Nacherfüllungsmöglichkeit) seitens des Verkäufers/ Vermieters erfolglos verlaufen sind.
Bei Metallen und glattlackierten Flächen, insbesondere bei Holz und anderen Werkstoffen, können Abweichungen in der Oberfläche, die durch den Herstellungsprozess bedingt sind, vorhanden sein.
Bei Nachbestellungen kann für Gleichheit in Farbe, Struktur und Oberfläche nicht garantiert werden.
Oben genannte Gründe berechtigen weder zur Annahmeverweigerung durch den Käufer, noch begründen sie einen Anspruch auf Änderung und/oder Rücknahme der Ware.
4. Preise
Die Preise verstehen sich in EUR und sind NETTO-Preise, d.h. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der Fracht.
Die in Rechnung gestellten Frachtkosten beinhalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, die Anlieferung am Standort unter allgemein normalen, zumutbaren Bedingungen.
Eillieferungen, Kurierfahrten oder Nachlieferungen werden zum üblichen Satz extra abgerechnet.
5. Zahlung
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 10 Arbeitstagen zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden wir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Weitere Lieferungen, auch bereits bestätigte Aufträge, werden dann nur noch gegen Vorkasse ausgeführt.
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Böblingen.
7. Anlieferung
Sollte eine Übergabe, trotz Termin, durch den Käufer nicht termingerecht erfolgen können oder gar versäumt werden, haftet der Auftraggeber oder dessen Beauftragter für Verzögerungen bei der Anlieferung bzw. der Abholung. Dadurch entstehende Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt, wenn die Annahme der Lieferung durch einen von uns beauftragten Zulieferer, trotz Zusage, nicht erfolgen kann.
Ist die Anlieferung bzw. Abholung des Mobiliars nur mit Sondergenehmigung oder Ausweis möglich, ist der Auftraggeber oder deren Beauftragter verpflichtet uns darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass wir rechtzeitig und kostenfrei in Besitz der nötigen Genehmigungen kommen.
Sollten durch den Transport Schäden entstanden sein, müssen diese sofort bei Aufstellung geltend gemacht zu werden. Sobald der Verkäufer die Ware an den Käufer übergeben und dieser dies bestätigt hat, sind Reklamationen nicht mehr möglich.
8. Vertragsrücktritt
Durch besondere Umstände ist ein Rücktritt unsererseits vom Vertrag ohne Kosten jederzeit möglich. Ein Rücktritt von schriftlich bestellten und von uns bestätigten Sonderanfertigungen ist ihrerseits nur möglich, wenn die Produktion begonnen hat, mit 80% vom bestätigten Vertragspreis. Ein Rücktritt vom Vertrag von Waren, die zum Lagerbestand gehören, ist der dem Verkäufer entstandene Schaden zu zahlen, mindestens jedoch 20% vom Listenpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.
Der Anspruch auf Rückabwicklung ist ausgeschlossen wenn der Mangel nur unerheblich ist (z.B. bei einem Mangelunwert von 5 - 10%). Die Rückabwicklung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat oder weitgehend dafür verantwortlich ist, sowie, wenn der Käufer vor Kauf der Sache Kenntnis vom Mangel hatte.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der weggefallenen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der weggefallenen Bestimmung verfolgt haben. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 21.08.2012. Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler keine Haftung.
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